Stadtwerke
Strom - Gas - Wasser
Kommunale oder zumindest gemeindenahe Unternehmen, welche für die Energieversorgung von Städten und Gemeinden zuständig sind, werden gemeinhin als Stadtwerke bezeichnet. Neben dieser Bezeichnung tauchen teilweise auch die Begriffe Kommunalbetriebe oder Gemeindewerke auf. Ergänzend zu ihrer Haupttätigkeit als Energieversorger, Strom und Gas, sowie Wasserversorger bieten die meisten Stadtwerke auch eine Reihe von sonstigen Dienstleistungen für die Bevölkerung des mit Energie zu beliefernden Bezirks an. Darunter fallen häufig Leistungen wie der Betrieb eines Schwimmbades, die Bereitstellung und Unterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Kommunikationsdienstleistungen wie Telefon, Internet oder Kabelfernsehen. Auch die Bereitstellung und Unterhaltung öffentlicher Badeanstalten sowie die Betreuung der städtischen Parkmöglichkeiten können zum Aufgabengebiet gehören.
Viele dieser Einrichtungen wurden von Stadtwerken übernommen, um ihre Vorherrschaft auf dem Markt besser ausbauen zu können. Des Weiteren bietet sich die zentrale Verwaltung dieser unterschiedlichen Dienstleistungen, welche sich an regionale Kunden wenden, durchaus an. Kundendaten können gebündelt behandelt und so Kosten gesenkt werden. Auch die Versorgung mit Energie, zum Beispiel für das städtische Schwimmbad, kann so optimiert werden. Im Falle eines Defektes oder Problems in der Versorgungskette können diese Einrichtungen durch das ganzheitliche, in einer Hand befindliche Angebot, schnell behoben werden, was zu geringen Ausfallzeiten der entsprechenden Einrichtungen führt.
Außerdem bietet die Vernetzung die Möglichkeit, einheitliche Zahlungssysteme und Tarife einführen zu können. Viele Stadtwerke bieten daher zum Beispiel Stadtbuskarten an, die zum ermäßigten Eintritt in das öffentliche Schwimmbad befugen oder einen Rabatt auf die Parkgebühren der städtischen Parkplätze gewähren. Auch eine bargeldlose Zahlungsweise, die mit Hilfe einer eigens eingeführten Chipkarte die Bezahlung in den von den Stadtwerken betriebenen Einrichtungen ermöglicht, wird von einigen Stadtwerken angeboten.
Eine neue Einrichtung vieler Stadtwerke ist die eigenhändige Steuerung der nächtlichen Straßenbeleuchtung direkt durch den Endkunden. Dieser kann mittels Handy die Straßenbeleuchtung eines bestimmten Abschnittes für einen festgelegten Zeitraum einschalten.
Auch die Einrichtung der bargeldlosen Bezahlung der Parkgebühren mittels Handy gehört bei einigen Stadtwerken schon zum Serviceumfang. Dabei wird die Parkgebühr nach einmaliger Anmeldung per Anruf beim Betreiber entrichtet. Der Kunde wird durch ein automatisches Menü geführt, in dem er Angaben über seinen Parkplatz und die Parkdauer macht. Die Parkzeit wird minutengenau berechnet und dem Kunden vom Konto abgebucht.