Lexikon Erklärung: Durchleitungsgebühr
Seit der Liberalisierung des Strommarktes kennt man den Begriff „Durchleitung“. Das bedeutet für den Verbraucher, falls er den Stromanbieter wechseln möchte, muss der neue Anbieter seinen Strom zu ihm durch leiten. Dafür benötigt dieser eine sogenannte „Durchleitungsvereinbarung“ mit dem alten Anbieter. Der alte Anbieter ist berechtigt dafür eine Nutzungsgebühr zu verlangen. Geregelt werden die Durchleitungsgebühren von der Bundesnetzagentur .