Lexikon Erklärung: Auslandsschutzklausel
Bis 2006 war es für deutsche Stromanbieter möglich ihr Stromnetz für ausländische Mitbewerber zu sperren. Dies galt allerdings nur für Länder, in denen der Strommarkt nicht so liberalisiert wie in Deutschland war. Auf diese Art wurde verhindert, dass staatliche Energielieferanten ihren Strom billiger in das deutsche Stromnetz speisen konnten, als die hier ansässigen Energieunternehmen.