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Lexikon Erklärung: Aushilfsenergie

Aushilfsenergie ist eine Stromnotversorgung, die der Grundversorger einem Verbraucher garantieren muss, falls dessen Stromanbieter nicht liefern kann. Allerdings bekommt der Verbraucher diese Garantie längstens über einen Zeitraum von drei Monaten, danach muss er einen neuen Versorger gefunden haben.